ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER RUHRKRAFT GMBH

§ 1 Anwendungsbereich

1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle zwischen der Ruhrkraft GmbH (im Folgenden: Ruhrkraft), vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Dorner, Annastraße 58-64, 45130 Essen und einem Dritten geschlossenen Verträge

1.2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder abweichende Regelungen zu diesen AGB müssen ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Ruhrkraft stellt dem Kunden einen Digital Signage Player (Softwarelizenz) zur Verfügung. Eine vorkonfigurierte DS Player-Box oder ein vorkonfiguriertes Tablet dient dem Player als notwendige Ausspielhardware. Die Ruhrkraft DS Player Box wird per HDMI-Anschluss an ein Full-HD-fähiges Wiedergabegerät (z.B. Signage-Display, TV-Gerät, Monitor, Beamer etc.) angeschlossen. Ein vorkonfiguriertes Tablet vereint den Player und die Ausspielhardware
(Bildschirm mit und ohne Touch Funktion) in einem Gerät. Auf beiden Systemen ist die Ausgabe von Bild- oder Videomaterial des Kunden möglich. Die so gezeigten Werbe- und Informationsinhalte werden dadurch in den
Geschäftsräumen des Kunden präsentiert. Der Digital Signage Player wird über das von Ruhrkraft zur Verfügung gestellte internetbasierte CMS-Portal bedient und gesteuert. Mit Abschluss des Vertrages und Bereitstellung des
Digital Signage Players erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an dem Digital Signage System. Die Installation des Digital Signage Players vor Ort obliegt dem Kunden, sofern nicht eine Installationsdienstleistung zusätzlich
beauftragt wurde.

2.2 Zubehör:
Auf Wunsch des Kunden kann dieser von Ruhrkraft kompatible Displays oder weiteres Zubehör gegen Entgelt erwerben oder mieten. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, den Digital Signage Player an jedem
Wiedergabegerät zu verwenden. Eine Pflicht zur Nutzung eines von Ruhrkraft angebotenen Wiedergabegeräts besteht nicht. Auf Nachfrage stellt Ruhrkraft die mobile Applikation für die Installation auf Android (mind. 7.1) zur
Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich vor Vertragsabschluss zu prüfen, dass das angebotene Zubehör bzw. die konkreten Modellvarianten für seinen Anwendungsfall geeignet sind (z.B. Tragkraft der Wände bei Wandhalterungen, Laufzeiten bei Bildschirmen, outdoorfähigkeit etc.). Ruhrkraft verpflichtet sich zur kostenfreien Rücknahme jeglichen Zubehörs innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kunde nach der Lieferung feststellt, dass dieses doch in seinem konkreten Fall nicht geeignet ist. Eine darüber hinausgehende Haftung von Ruhrkraft wird in jedem Falle ausgeschlossen. Die allgemeine Gewährleistung für Zubehör beträgt soweit nicht anders vereinbart 12 Monate. Etwaige Garantieleistungen der Hersteller mit den jeweiligen Garantieleistungen bleiben davon unberührt.

2.3 Zusatzleistungen: Neben der Nutzung des Digital Signage Players bietet Ruhrkraft seinen Kunden auf Anfrage optional weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Heatmaps, Face-Detection, Installationen, Schulungen,
Beratung, Gestaltung von Inhalten, Redaktion, Projekt Management etc., an.

2.4 Ruhrkraft stellt jeweils nur die Endgeräte, d.h. im Falle des 2.1. die Ruhrkraft DS Player Box oder vorkonfiguriertes Tablet, im Falle des 2.2. zusätzlich entsprechendes Zubehör zur Verfügung. Die technischen und sonstigen Voraussetzungen, die zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte erforderlich sind (Strom, Internetzugang, Netzwerkfreigaben etc.), liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Bestandteil der von Ruhrkraft geschuldeten Leistung.

2.5 Digitale Kundendatenerfassung: Ruhrkraft stellt dem Käufer ein Modul zur Verfügung, mit welchem er die notwendigen Daten der Kunden erfassen kann (Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) iVm §§ 28 Abs. 1, S. 1, 28a Abs. 1 Nr. 17 Infektionsschutzgesetz (InfSG)). Ein auf dem Tablet angezeigter QR-Code wird vom Kunden mittels Smartphone erfasst, so dass sich ein Formular im Browser des Smartphones öffnet. Dort trägt der Gast seine
Kontaktdaten ein und sendet das Formular ab. Die dabei erfassten Daten werden direkt nach Eingabe durch den Kunden per E-Mail an die vom Inhaber im Ruhrkraft CMS hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Ruhrkraft selber speichert keine Daten – siehe Auftragsverarbeitungsvertrag, welcher durch den Abschluss der Bestellung automatisch abgeschlossen wird. Eine von Ruhrkraft unterzeichnete Version wird nach der Bestellung per E-Mail versendet. Es kann hierzu jederzeit Kontakt zur Ruhrkraft GmbH aufgenommen werden unter privacy@ruhrkraft.io.

§ 3 Vertragsschluss

3.1. Ruhrkraft schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit Ruhrkraft kommt nur mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder einer juristischen Person, jeweils in Ausübung der
gewerblichen Tätigkeit, zustande.

3.2. Für den Abschluss von Verträgen über die Nutzung des Digital Signage Players ggf. mit Zubehör (§ 2.1. und 2.2.) gilt: Das Anbieten und Darstellen der Produkte auf der Webseite von Ruhrkraft oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt das Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, indem er ein analoges Bestellformular ausfüllt, unterzeichnet und an Ruhrkraft versendet oder durch Klicken des „Kostenpflichtig Bestellen“-Buttons auf der Webseite der Ruhrkraft.

3.3. Für den Abschluss von Verträgen über Zusatzleistungen (§ 2.3.) gilt: Durch die entsprechende Anfrage des Kunden gibt dieser eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anfrage) an Ruhrkraft ab. Aufgrund dieser Anfrage gibt Ruhrkraft ein individuelles Angebot gegenüber dem Kunden ab. Dieses Angebot enthält konkrete Angaben über den Umfang der zu erbringenden Leistung und die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde kann dieses Angebot durch Erklärung gegenüber der Ruhrkraft annehmen.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

4.1. Der Mietzins für die Nutzung und Überlassung des Digital Signage Players, sowie für den Fall der Mietung von Zubehör, sind soweit nicht anders vereinbart monatlich im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungsmonat beginnt
hierbei unabhängig vom jeweiligen Kalendermonat mit der Bereitstellung der betriebsfähigen Hardware.

4.2. Das Entgelt für Zubehör ist im Falle des Erwerbs 14 Tage nach Lieferung an Ruhrkraft zu zahlen.

4.3. Das Entgelt für sonstige Zusatzleistungen (z.B. Installations- oder Gestaltungsdienst-leistungen) ist spätestens 14 Tage nach Erbringung der Leistung an Ruhrkraft zu zahlen.

4.4. Der Betrag (Entgelt oder Mietzins) ist per Lastschriftverfahren durch Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung an Ruhrkraft zu zahlen oder per Banküberweisung zu zahlen.
Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Deckung des angegebenen Kontos zu gewährleisten. Entstehende Rücklastschriftkosten hat der Kunde zu tragen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1. Der Kunde kann, wenn nicht anders vereinbart, für den Digital Signage Player zwischen einer Vertragslaufzeit von 3 oder 12 Monaten – soweit nicht anders vereinbart – wählen. Bei der Mietung von Zubehör beträgt die
Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 3 Monaten jeweils um weitere 3 Monate, wenn nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von einem
Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei der
Verlängerung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.

5.2. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Produkte – soweit er sie nicht käuflich erworben hat – binnen 14 Tagen an die Ruhrkraft zurückzusenden. Die Kündigung des Mietverhältnisses von entsprechender Hardware werden ohne Ausnahme erst mit der Rücksendung und Eingang der gemieteten Geräte bei Ruhrkraft wirksam. Erfolgt die Rücksendung außerhalb der 14-Tages Frist ist die Kündigung unwirksam.

§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden

6.1. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Produkte (Digital Signage Player oder Zubehör) über den vertraglichen Zweck hinaus zu nutzen. Der Kunde allein ist zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Produkts berechtigt. Es ist ihm untersagt, Dritten den Zugang oder die Nutzung des Produkts zu überlassen oder zu gewähren.

6.2. Der Digital Signage Player sowie zur Vermietung überlassenes Zubehör bleiben auch nach Übergabe an den Kunden im Eigentum der Ruhrkraft. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Produkte zu
vervielfältigen, zu verändern, zu veräußern, Dritten zu überlassen oder sonst darüber zu verfügen. Dies gilt nicht für den Fall, in dem der Kunde Zubehör käuflich erwirbt und durch Übergabe Eigentum hieran erwirbt.

6.3. Der Kunde hat das zur Verfügung gestellte Produkt stets pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Beschädigt oder zerstört der Kunde Hardware vorsätzlich oder grob fahrlässig oder kommt dem Kunden die Hardware
abhanden, hat er diesen Umstand unverzüglich Ruhrkraft anzuzeigen und ist Ruhrkraft zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens, mindestens jedoch zur Zahlung der vor Vertragsschluss vereinbarten Grundsumme je Produkt netto verpflichtet. Ruhrkraft versendet daraufhin ein neues Gerät, die Versandkosten trägt in diesem Fall der Kunde. Der Umstand, dass dem Kunden die Nutzung des Produktes aufgrund einer von ihm verschuldeten
Beschädigung oder Zerstörung vorrübergehend nicht möglich ist, befreit diesen nicht von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung. Als Beschädigung ist insbesondere auch das Öffnen des Gehäuses jeglicher Hardware und die
damit verbundene Entfernung oder Beschädigung des internen, nicht sichtbaren Siegels anzusehen.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang und der sonstigen Vertragsabwicklung wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Dies gilt vor allem für die Angabe der Zahlungsdaten (Kontoinhaber, Kontonummer etc.) und der Kontoberechtigung.

6.5. Der Kunde ist allein für die von ihm, mit Hilfe des Digital Signage Players gezeigten Foto- und Videomaterialien und sonstigen Inhalte, verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung dieser Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Dies ist auch unabhängig von der Art des Datenimports (z.B. über Dateiupload, Web-Import, Import sonstiger Portale). Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, mit Hilfe des Digital Signage Players beleidigende, rassistische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Film- oder Fotomaterialien oder sonstigen Medien dieser Art darzustellen, zu veröffentlichen oder anzuzeigen.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich, Ruhrkraft von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der in Punkt 6.1 bis 6.5. genannten Pflichten hervorgehen, schadlos zu halten.

6.7. Der Kunde hat jede Veränderung von Tatsachen, die für den Vertrag und dessen Abwicklung erheblich sind, unverzüglich an Ruhrkraft mitzuteilen.

6.8. Der Kunde hat die von ihm an die Ruhrkraft übermittelten Daten, Inhalte, Playlists und Reports mindestens täglich durch Sicherungskopien zu sichern, um bei Verlust der Daten eine Rekonstruktion dergleichen sicherzustellen. Dies gilt auch für Daten des Kunden, die dieser im System von Ruhrkraft gespeichert hat. Hierdurch soll vermieden werden, dass dem Kunden der Zugriff auf seine Daten nach Beendigung des Vertrages unmöglich gemacht wird oder durch Datenverlust ein Schaden beim Kunden entsteht.

6.9. Der Kunde hat die von der Ruhrkraft übermittelten Zugangsdaten zum Ruhrkraft CMS-Portal vertraulich zu behandeln und darf diese nicht Dritten zugänglich machen.

§ 7 Rechte und Pflichten der Ruhrkraft

7.1. Ruhrkraft stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die bestellte Anzahl von Digital Signage Playern sowie entsprechende Zugänge zum Ruhrkraft CMS-Portal zur Verfügung.

7.2. Ruhrkraft gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit den Zugriff auf die Software und den Server von Ruhrkraft.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

8.1. Ruhrkraft haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Ruhrkraft vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat. Die Haftung von Ruhrkraft wird grundsätzlich auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes der entsprechenden Teilleistung beschränkt. Schuldet Ruhrkraft unterschiedliche Leistungen sind diese unabhängig
voneinander zu betrachten. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Kardinalpflicht bleibt hiervon unberührt.

8.2. Im Falle höherer Gewalt, die Ruhrkraft die Erfüllung ihrer Leistungspflichten wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist Ruhrkraft für den Zeitraum, in welchem die höhere Gewalt andauert, nicht zur Erbringung dieser Pflichten verpflichtet.

8.3. Ruhrkraft übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mittels der Digital Signage Player dargestellten Inhalte (Fotos, Bilder, Filme, Videos und sonstige Medien).

8.4. Die Verfügbarkeit des Digital Signage Players hinsichtlich der Ausspielung von Inhalten des Kunden wird zugesichert. Bei einem, durch den Defekt eines Digital Signage Players ausgelösten Ausfall im Rahmen der Gewährleistung, verpflichtet sich Ruhrkraft ein Austauschgerät im Vorab-Austausch zuzusenden. Sollte ein Ersatzgerät nicht innerhalb von 7 Werktagen beim Kunden eintreffen, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die Nutzung und Überlassung dieses ausgefallenen Digital Signage Players für den betroffenen Abrechnungsmonat. Die Verfügbarkeit hinsichtlich des Ruhrkraft CMS-Portals, welches zur Aktualisierung der Inhalte auf den jeweiligen Digital Signage Playern notwendig ist, wird bis zu einer Höhe von 97% im
Jahresdurchschnitt zugesichert. Die Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Digital Signage Player bzw. des Ruhrkraft CMS-Portals gelten nicht für den Fall höherer Gewalt, oder wenn der Kunde oder Dritte den
Ausfall der Verfügbarkeit (z.B. durch Unterbrechung der Internetverbindung, WLAN-Empfangsproblemen, etc.) zu verschulden haben. Die Versandkosten für ein Austauschgerät trägt Ruhrkraft, etwaige Kosten für den Austausch
beim Kunden (z.B. Arbeitszeit) trägt der Kunde, auch wenn Ruhrkraft diese im Auftrag des Kunden ausführt.

8.5. Für den Fall, dass der von Ruhrkraft verwendete Dienstleister zum Versand von E-Mails zeitweilig keinen E-Mail Versand zulässt, haftet Ruhrkraft nicht für eventuell nicht nachgehaltene Kontaktdaten von Gästen.

8.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

8.7. Der Kunde muss der Ruhrkraft offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängeln spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Entdeckung
schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 9 Datenerhebung und Datenverwertung

9.1. Ruhrkraft hat die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten.

9.2. Die vom Kunden an Ruhrkraft übermittelten Daten werden von dieser gespeichert, verwaltet und verarbeitet. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung (www.ruhrkraft.io) und dem Informationsblatt zum
Datenschutz (anzufordern unter info@ruhrkraft.io) zu entnehmen.

§ 10 Online-Streitschlichtung

10.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

10.2. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse support@ruhrkraft.io

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt, wenn Ruhrkraft die geänderte oder ergänzte Fassung auf der Webseite unter: www.ruhrkraft.io/AGB veröffentlicht.

11.2. Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Verhältnis ist unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO Essen.

11.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt diese im Übrigen unberührt.

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